Einbindung von KMUs und regionalen Wirtschaft

  1. Definition KMU
  2. Einbindung von regionalen Wirtschaft und vor allem von KMU
  3. Equal-Zielgruppen in Zusammenhang mit KMU
  4. Warum sollen vor allem auch KMU eingebunden werden?
  5. Was ist bei der Einbindung von KMU zu beachten?
  6. Dokumente und Links
  7. Kontakte
  8. Homepage

Definition KMU

Als kleine und mittlere Unternehmen gelten gemäß der Definition der EU-Kommission Unternehmen, die:

  • weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen (50 für "kleine" Unternehmen)
  • über einen Jahresumsatz von weniger als € 40 Mio. (max. € 5 Mio. für "kleine" Unternehmen) oder eine Bilanzsumme von höchstens € 27 Mio. (für "kleine" Unternehmen max. € 2,5 Mio.) verfügen und
  • die dem Kriterium der Unabhängigkeit entsprechen, d.h. die nicht zu 25% des Kapitals oder der Stimmenanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, welche die KMU-Definition nicht erfüllen

und die darüber hinaus nicht Forschungszentren, Forschungsinstitute oder Berater sind.

Einbindung von regionalen Wirtschaft und vor allem von KMU

Die EQUAL-Entwicklungspartnerschaften sollten nicht nur lokale und regionale Behörden, öffentliche Arbeitsverwaltungen, relevante Sozialpartner und Nichtregierungsorganisationen als Partner gewinnen, sondern auch Unternehmen und insbesondere KMU aus der Region bzw. aus einem Sektor. Diese sollen fest in die Arbeit und in die Maßnahmen eingebunden werden und eng kooperieren. Diese völlig unterschiedlichen Partner sollen gemeinsam die Arbeitsmarktprobleme analysieren und neue Lösungswege erproben, um u. a. das Qualifizierungsniveau auf eine breite Basis zu heben und um mehr Chancengleichheit am Arbeitsmarkt herzustellen. Aufgabe der Koordinatoren der Entwicklungspartnerschaft sollte es daher sein, die Rahmenbedingungen für ein Klima der informellen selbstbestimmten Kooperation zwischen den einzelnen Partnern zu schaffen.

Equal-Zielgruppen in Zusammenhang mit KMU

Auch innerhalb der KMU gibt es verschiedene Personengruppen, die zu den Zielgruppen von Equal zählen

  • Beschäftigte in der Privatwirtschaft und vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), insbesondere Männer und Frauen, denen Arbeitslosigkeit droht, weil die Privatunternehmen, in denen sie beschäftigt sind, vom industriellen Wandel betroffen sind;
  • Arbeitnehmer/innen, die in jüngster Zeit aufgrund von Umstrukturierungen innerhalb eines Unternehmens und/oder eines Sektors ihren Arbeitsplatz verloren haben; ihnen soll der Einstieg in die Selbständigkeit erleichtert werden;
  • Arbeitnehmer/innen, deren Arbeitsverträge infolge des industriellen Wandels vorübergehend ausgesetzt wurden;
  • Arbeitnehmer/innen, die aufgrund von Umstrukturierungen am Arbeitsplatz teilzeitbeschäftigt sind;
  • Arbeitnehmer/innen, die nach entsprechender Beratung und Umschulung Aussicht auf eine Beschäftigung in neu geschaffenen Arbeitsplätzen haben.

Warum sollen vor allem auch KMU eingebunden werden?

Beschäftigungspolitische Relevanz von KMU

Die kleinen und mittleren Betriebe (KMU) werden manchmal als das Rückgrat der Wirtschaft bezeichnet, weil sie sich durch eine hohe Beschäftigungswirksamkeit auszeichnen. KMU schaffen in der Europäischen Union überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze pro eingesetzte Kapitaleinheit. Aus beschäftigungspolitischer Perspektive ist zu betonen, dass KMU im Vergleich zu Großunternehmen überproportional Ausbildungsfunktionen übernehmen sowie Arbeitsplätze in strukturschwächeren Regionen und einen Großteil der Arbeitsplätze für besonders benachteiligte Menschen bereitstellen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt von KMU ist ihr Beitrag zur Wirtschaftsdynamik generell, zur Herausbildung wettbewerbsfähiger Unternehmensstrukturen und zur schnelleren Anpassung der verschiedenen Branchen an den Strukturwandel. Einen besonders wichtigen Beitrag leisten dabei sehr kleine und schnell wachsende Unternehmen, wobei diese oftmals auch eine wichtige Rolle im Hinblick auf Innovation und neue Technologien spielen. Gleichzeitig zeigen Untersuchungen, dass die Investitionstätigkeit solcher Unternehmen durch Liquiditätsengpässe begrenzt ist. Über die direkte Arbeitsplatzschaffung hinaus führt dies zu hohen indirekten Beschäftigungseffekten durch KMU, von denen auch größere Unternehmen profitieren, etwa, weil sie auf findige Zulieferbetriebe oder kompetente Marketingberater zurückgreifen können. Die Entwicklung der KMU kann einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zu neuen Wirtschaftstätigkeiten, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Wettbewerbsfähigkeit leisten.

Zielsetzung auf europäischer Ebene

Um die nachlassende Wettbewerbsfähigkeit von KMU (und anderen deutschen Unternehmen) zu stärken sollen z.B. Produktivität, Beschäftigung, "Schlüsselqualifikationen" sowie das Innovationspotential der Industrie und der KMU verbessert werden. Ziel ist es, innovative Tätigkeiten einschließlich der Gründung innovativer Unternehmen zu fördern, die Verbreitung und Nutzung der Forschungsergebnisse zu erleichtern und den Technologietransfer zu unterstützen. Innovationen sollen durch folgende Maßnahmen gefördert werden:

  1. Unterstützung der Umsetzung von Innovationsstragien in der Europäischen Union, insbesondere durch einen Beitrag zur Schaffung eines innovationsfördernden Umfelds;
  2. verstärkte Sensibilisierung der Öffentlichkeit für den Nutzen von Innovation;
  3. Verstärkung der wirtschaftlichen und sozialen Wirkung der Forschungstätigkeiten des Rahmenprogramms durch bessere Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse dieser Forschungstätigkeiten sowie Verbesserung des Transfers und der Verbreitung der Technologie aus verschiedenen Quellen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kunden und Nutzer;
  4. Erleichterung des Zugangs der Programmteilnehmer (insbesondere der KMU) zu den Innovationsförderinstrumenten durch Vermittlung von Informationen und Beratung
  5. Ermittlung und Verbreitung geeigneter Mechanismen, die während des Projektablaufs die Nutzung, die private Finanzierung und den Transfer der entwickelten Technologien und erzielten Ergebnisse erleichtern und zugleich den Schutz der erworbenen Kenntnisse garantieren;
  6. Entwicklung, Validierung und Einsatz von Methoden für Technologietransfermaßnahmen,
  7. Förderung der Vorarbeiten für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse während der Forschungsphase;
  8. Koordinierung der in den verschiedenen Gremien durchgeführten Studien und Analysen und Zusammenführung ihrer Ergebnisse im Hinblick auf die Festlegung eines gemeinsamen Bezugsrahmens im Bereich der Innovationspolitik.

Den KMU sollte der Zugang zu den von ihnen benötigten fortgeschrittenen Technologien sowie zu den Forschungsprogrammen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten erleichtert werden. Seit dem Europäischen Rat in Amsterdam (16./17. Juni 1997) wurden daher auf Gemeinschaftsebene verschiedene Initiativen gesetzt, um in Ergänzung zu den einzelstaatlichen Maßnahmen die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und im Besonderen für KMU zu verbessern und die Entwicklung eines europäischen Risikokapitalmarktes zu fördern. Die Einbeziehung von KMU soll durch folgende Maßnahmen gefördert werden

  1. Förderung der Teilnahme von KMU an den Forschungsprogrammen und des Technologietransfers zu den KMU,
  2. Unterstützung der KMU in der gesamten Europäischen Union beim Ausbau ihrer technologischen Leistungsfähigkeit, auch unter Berücksichtigung der spezifischen Probleme von KMU in strukturschwachen Regionen;
  3. Unterstützung der KMU bei der Schaffung von transnationalen Netzen und Partnerschaften für die Integration und Verbreitung neuer Technologien;
  4. Förderung des Ausbaus von transnationalen Verbindungen zwischen KMU, Großunternehmen, Forschungszentren und Hochschulen.
  5. Einrichtung einer zentralen ergänzenden Anlaufstelle für die KMU - in bezug auf alle Forschungsprogramme - innerhalb der Kommissionsdienststellen unter Nutzung der vorhandenen Unterstützungsnetze in den Mitgliedstaaten;
  6. Festlegung und Einsatz gemeinsamer Instrumente, die eine Beteiligung von KMU an den Programmen erleichtern;
  7. Bereitstellung von Informationen über Programme und Unterweisung in der Ausarbeitung von Vorschlägen;
  8. zunehmende Einbindung der betreffenden KMU in den Konsultations- und Beurteilungsprozeß und Gewährleistung eines strukturierten und raschen Feedback für alle Interessenten;
  9. Unterstützung bei der Bildung von Arbeitsgemeinschaften;
  10. Einrichtung von vertikalen "Innovationsnetzen" die als "virtuelle Spitzenforschungszentren" dienen könnten und die an der Entwicklung, der Schaffung, dem Management und der Finanzierung neuer Produkte und Prozesse beteiligten Partner umfassen müssen.
  11. Unterstützung der KMU bei der Ermittlung ihres derzeitigen und künftigen technologischen Bedarfs und Bereitstellung von Informationen und Beratung, um diesem Bedarf gerecht zu werden.
  12. Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene zur Rationalisierung und Koordinierung von Netzen, die Informationen und Unterstützung im Bereich der Forschungs- und Innovationstätigkeiten der Gemeinschaft bieten;
  13. Bereitstellung von Informationen und Beratung sowie Pilotaktionen in den Bereichen:
    1. geistiges Eigentum;
    2. Zugang zu privater Finanzierung, insbesondere zu Risikokapital;
    3. Gründung innovativer Unternehmen, hauptsächlich mit Hilfe europäischer Einrichtungen und Fonds (Europäischer Investmentfonds, Europäische Investitionsbank, und Eurotech Capital);

Zielsetzung auf Bundesebene

In Deutschland (vor allem in den neuen Bundesländern) wird dem Baugewerbe, Handel, Vertrieb, Marketing, Umweltschutz und der Weiterbildung von Unternehmensgründern besonderer Vorrang eingeräumt. Außerdem wird eine stärkere internationale Ausrichtung der Unternehmen (vor allem von KMU), die Telearbeit und flexiblere Arbeitsformen gefördert. Weiterhin soll die Ausbildungsplanung, der Fernunterricht und die Evaluation von Bildungsmaßnahmen verbessert sowie neue Technologien in Unternehmen gefördert werden.

Allgemeine Zielsetzungen

Durch Kooperationen und Netzwerke sollen die Wettbewerbsfähigkeit und das Geschäftspotenzial der Region oder des Sektors gesteigert werden. Maßnahmen zur wirtschaftlichen Integration sollen unterstützt werden. So soll z.B. der private Sektor stärker in die Ausarbeitung eines Strategie- und Aktionsplans für die Region und des Sektors eingebunden werden:

  1. Antizipation und Beschleunigung der Schaffung von neuen und besonders arbeitsintensiven Arbeitsplätzen und Tätigkeiten (einschließlich der Nutzung des Potentials von KMU)
  2. Förderung der beruflichen Qualifikationen der Arbeitskräfte, durch die Verbesserung der internen und externen Flexibilität und die Gewährleistung einer stärkeren Mobilität der Arbeitskräfte
  3. Verbesserung der Orientierungs-, Beratungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsstrukturen und des entsprechenden lokalen Angebots. Zur Hauptzielgruppe zählen Personen, für die in diesen Bereichen kein Angebot besteht oder deren Qualifikation nur sehr gering ist.
  4. Verbesserung der Ausbildungsinhalte und -strategien: Bei der Qualifizierung von Mitarbeitern soll zukünftig z.B. besser Rücksicht auf die Bedürfnisse der beteiligten Unternehmen sowohl inhaltlich als auch im organisatorischen Ablauf genommen werden.
  5. Die Beschäftigungsfähigkeit der von Arbeitslosigkeit bedrohten Beschäftigten soll verbessert werden, indem Qualifikationen und berufliche Fähigkeiten an die Anforderungen des Arbeitsplatzes angepasst werden (Stichwort: Lebenslanges Lernen).
  6. Einführung flexiblerer Arbeitsmethoden und -strukturen und Arbeitszeitregelungen, die für die Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Verbesserung der Qualität der Arbeit eine Schlüsselrolle einnehmen.
  7. Die vorhandenen Informations- Beratungs- und Analysemöglichkeiten sollen verbessert werden
  8. Verbesserung der lokalen und staatlichen Infrastrukturen zur Förderung des Unternehmertums und der Entwicklung von KMU
  9. Der Zugang zu bestehenden öffentlichen und privaten Instrumenten auf nationaler oder gemeinschaftlicher Ebene soll erleichtert werden, ohne dass hierzu Subventionen für Unternehmen bereitgestellt werden oder ein konkurrierendes Finanzinstrument geschaffen wird
  10. Ermittlung und Förderung, bewährter Praktiken im Bereich Innovation
  11. Sicherstellung, dass bewährte Praktiken und erfolgsversprechende Ideen grenzübergreifend verbreitet und genutzt werden.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die KMU stärker in Entscheidungsprozesse eingebunden werden sollen, damit deren Interessen besser bei der Gestaltung und der Umsetzung von Politiken berücksichtigt werden können.

Spezielle Angebote für KMU

Kooperationen und Netzwerke eröffnen gerade KMU neue Chancen und Wege. Vernetzung hilft KMU bei der Innovation und Weiterbildung, die sie vielleicht zum Teil aus eigener Kraft nicht realisieren können, was dann letztlich wieder der Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Unternehmen zugute kommt und damit wiederum die Beschäftigungslage stabilisiert. Die Equal-Koordinationsstelle kann lokalen KMU Maßnahmen und ergänzende Formen von Unterstützung anbieten, die den KMU helfen sollen, die Herausforderungen des industriellen Wandels zu bewältigen, z.B. in Form von:

  1. Netzwerke und Kooperationen
    1. Verbesserung der Strukturen, über die Unternehmen zusammenarbeiten können (z.B. engere Verbindungen zwischen einem führenden Unternehmen und Gruppen von Subunternehmern und Zulieferern - hauptsächlich, aber nicht ausschließlich KMU; Zusammenarbeit zwischen Unternehmen vergleichbarer Größe innerhalb eines Sektors, entweder im Rahmen kurzfristiger Vereinbarungen im Bereich der Forschungs- und Technologieentwicklung, gemeinsame Herstellung neuer Produkte oder Gründung von Dienstleistungsunternehmen).
    2. Schaffung von Strukturen für gemeinsame, in erster Linie an KMU gerichtete Dienstleistungen in Regionen, die sich aufgrund des industriellen Wandels großen Beschäftigungsproblemen gegenübergestellt sehen,
    3. Bildung multidisziplinärer Expertenteams für die fachliche Betreuung in Fragen der Zusammenarbeit und des Austausches zwischen verschiedenen Partnern
    4. Bildung lokaler Netzwerke, in denen KMU und Unterstützungsstrukturen mitwirken, wobei private und öffentliche Ausbildungseinrichtungen beteiligt sind,
    5. direkt oder mit Hilfe anderer strategischer Partner zwischen Unternehmen vermitteln oder Partner finden, die ein allein auf sich gestelltes KMU nie erreichen könnte.
    6. Nutzung von Kontakten zur Presse oder Multiplikatoren wie die Wirtschaftsförderungsämter der Regionen, Unternehmerverbände und die regionalen IHKs
    7. Kontakte zu transnationalen Partnern

  2. Bildungsbereich
    1. Förderung neuer Strukturen, z.B. die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Partnern mit dem Ziel, Programme im Bereich der Ausbildung von Ausbildern zu entwickeln,
    2. Schaffung von Strukturen zur Unterstützung und Beratung von KMU bei der Vorbereitung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für das Personal.
    3. Intensivierung der Kontakte zwischen Unternehmen und Forschungs- und Ausbildungszentren durch den Austausch von Mitarbeitern.
    4. innovative Maßnahmen im Ausbildungsbereich
    5. Entwicklung und Durchführung von innerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen, vor allem in Unternehmen, in denen derzeit keine oder nur unzureichende Ausbildungsmaßnahmen vorgesehen sind.
    6. Erstellung von Selbstlernmaterialien, die am Arbeitsplatz eingesetzt werden können
    7. Entwicklung neuer Methoden und Formen zur Förderung von Anwendungen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (insbesondere in kleinen Firmen).

  3. Innovationen
    1. Equal als Experimentierfeld für innovative Ideen nutzen
    2. Bereitstellung von Mitteln und Unterstützung, die es ermöglichen, Probleme und Entwicklungschancen vor Ort durch die Nutzung nationaler und internationaler Fachkenntnisse und Erfahrungen auszuloten und zudem sicherzustellen, daß die auf lokaler Ebene gewonnenen Erkenntnisse ebenfalls im Hinblick auf ihre Anwendbarkeit auf nationaler und internationaler Ebene überprüft werden.

  4. Informationen
    1. Auf- und Ausbau neuer Datenbanken und Netze, über die Unternehmen einen besseren Zugang zu Informationen erhalten und die ihnen helfen, die vorhandenen Informationen effizienter zu nutzen.
    2. Informationen und Beratung zu allen Fragen in Verbindung mit der Europäischen Union für Unternehmen jeder Größe

  5. Aktionen
    1. gemeinsame Veranstaltungen und Werbeaktionen
    2. Organisation fachlicher Sitzungen

Was ist bei der Einbindung von KMU zu beachten?

Unternehmen und KMU werden sich nur dann in die Equal-Initiative einbinden lassen, wenn sie sich einen Vorteil, einen praktischen Nutzen erwarten.
Der Bedarf an externer Beratung und Weiterbildung ist bei Klein- und Mittelbetrieben vorhanden, aber KMU müssen hierfür oft unterstützt werden, z.B. durch einen besseren Zugang zu einschlägigen Beratungs- und Weiterbildungsangeboten für Beschäftigte in KMU und andere von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer/innen.
Die Akquisebemühungen zum betrieblichen Kunden müssen gezielt und systematisch erfolgen. So können auch bereits bestehende Netzwerke von KMU (IHK, Kammern) und deren Presseorgane gezielt genutzt werden, um die eigene Beschäftigungsinitiative vorzustellen. Besuche von regionalen Messen und Veranstaltungen, z.B. unterstützt durch eine Präsenz mit eigenem Stand, können ebenfalls wichtig für das Knüpfen von Kontakten zu KMU sein. Wichtig ist es, den Dialog mit KMU zu suchen und dann auch aufrecht zu erhalten. Equal-Geschäftsstellen können z.B. zu einem wichtigen Ansprechpartner in der Region werden. Gerade Bildungseinrichtungen werden als Dienstleister für die Initiierung und Begleitung von Modernisierungsprozessen und bedarfsgerechter Qualifizierungs- und Beratungsmaßnahmen gebraucht. Eine professionelle Bedarfsermittlung für die KMU bietet weitere Möglichkeiten für eine langfristige Zusammenarbeit.
Ist der Bedarf auf Seiten der KMU ermittelt, ist es wichtig, einen entsprechenden regulativen, aber auch finanziellen Spielraum für Unternehmungen und Einzelpersonen zu schaffen, die die neuen Chancen nutzen wollen. Das bedeutet vor allem einmal, dass neue Qualifikationserfordernisse möglichst effizient befriedigt werden sollten.

Dokumente und Links

Das Programm "Innovation und Einbeziehung von KMU" ist Teil des Fünften FTE-Forschungsprogramms der Europäischen Union und fördert die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in das Rahmenprogramm. Der Direktor des Programms ist Herr G.C. Grata (Direktion Innovation, GD Unternehmen).

Kontakte

  • Innovation policy
    Fax. +352 4301 34129
  • Projects and methodologies
    Fax. +352 4301 32100
  • Networks and services
    Fax. +352 4301 32779
  • Communication and awareness
    Fax. +352 4301 35389
  • Resources
    Fax. +352 4301 33389
  • Research and SMEs
    Fax. +32 2 295 4361

Homepage
http://www.cordis.lu/innovation-smes/home.html

Eine Auflistung aller publizierten Ausschreibungen inklusive Dokumente finden Sie unter:
http://www.cordis.lu/innovation-smes/calls/calls.htm